Versicherungen

Spezialisierte Stellen zu Fragen im Rahmen der Invalidenversicherung:

  • Fachorganisation für Menschen mit Behinderungen  – Pro Infirmis (unter Angebot den entsprechenden Kanton auswählen)
  • Procap – Für Menschen mit Handicap – Ohne Wenn und Aber – Procap (Div. rechtliche Informationen unter Rechtsberatung / Kinder und Familien)
  • Viele Kinderspitäler führen eigene Sozialdienste / Sozialberatungen. Eltern können sich dort auch direkt melden. Themen sind hauptsächlich Fragen zu Sozialversicherungen, Mithilfe bei der Organisation von statiönären Aufenthalten, aber auch Vermittlung, wenn sich Eltern und Arzt/Ärztin nicht über einen Berichtsinhalt einigen können der Folgen bezüglich Schule/KESB haben könnte. Vorerst gilt es immer den entsprechenden Arzt / Ärztin direkt darauf anzusprechen. Da viele Kinder im Kispi Zürich diagnostiziert werden der entsprechende Link: Sozialberatung (uzh.ch)
  • Offizielle und schweizweite Informationen, Merkblätter und Formulare für die Invalidenversicherung (z.B. im Rahmen einer Berufsberatung, Erstausbildung) und Hilflosenentschädigung finden sich hier: Sozialversicherungen | Informationsstelle AHV/IV (ahv-iv.ch)

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Einige Eltern haben infolge Ausfall am Arbeitsplatz Anspruch auf einen Lohnersatz. Es handelt sich um die Betreuungsentschädigung: 6.10.d (ahv-iv.ch)

Tipps von betroffenen Eltern aus unserer Gruppe zum Vorgehen und Anmeldung:

  • Das Formular muss pro Kind ausgefüllt werden. Bei zwei Kindern daher 2 x ausfüllen.
  • Angeben, ob ein Elternteil oder beide Elternteile das Taggeld beanspruchen (zum Beispiel 20% Vater, 80 % Mutter).
  • Es kann rückwirkend beantragt werden.
  • Es empfiehlt sich Tagebuch zu führen über die geleisteten Stunden, so dass man rückwirkend den Überblick über die Stunden hat.
  • Das Formular muss ärztlich attestiert werden (Long Covid Arzt)
  • Hat man alles aufgefüllt und das Formular wurde ärztlich attestiert: Formular muss an Arbeitgeber um den Lohn auszufüllen und der Arbeitgeber sendet dann das Formular an die Ausgleichskasse weiter.
  • Der Antrag geht an die kantonale Soziversicherungsanstalt (SAV, Abt. IV)

Für die Umsetzung und Anmeldung aller Versicherungsansprüche ist die kantonale Sozialversicherungsanstalt (SVA) zuständig.