Gerne verweisen wir Sie auf das neue Faktenblatt zu Long Covid bei Kindern und Jugendlichen, welches vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) insbesondere für die Schulen initiiert wurde:
BAG_Faktenblatt_Post_Covid_DE_240722
Zusätzlich finden Sie unten ein Merkblatt, welches von uns im Vorfeld des offiziellen Faktenblattts erstellt wurde.
Hier noch eine Anmerkung zu einem Begriff, welcher im Zuammenhang mit dem Fernbleiben der Schule immer wieder verwendet wird:
Schulabsentismus
Teils nutzen Ärztinnen und Ärzte nach wie vor den Begriff des „Schulabsentismus“ als Diagnose.
Der ursprünglich neutral verwendete Begriff, der eine „Schulabwesenheit“ bescheinigt, hat sich zwischenzeitlich in seiner Definition / Wahrnehmung gewandelt. Nach heutiger Definition, z.B. im Kinderschutz, ist Schulabsentismus mit einem Fernbleiben der Schule ohne krank zu sein gleichzusetzen (Schulschwänzen oder Schulverweigerung).
Leider ist das Verständnis in den unterschiedlichen Fachbereichen noch nicht gleich und der von Ärzt:innen neutral gedeutete Begriff kann im Schul- oder Kinderschutzbereich fatale Folgen haben.
Sprechen Sie Ihre Àrztin, Ihren Arzt auf den Begriff an und verweisen Sie ungeniert auf uns oder auch auf die Information der Pro Juventute ( Schulabsentismus: Wenn das Kind die Schule verweigert (projuventute.ch) ).
Hier noch Erklärungen zum Homeschooling / private Beschulung zuhause, allenfalls mit Einbezug externer Anbieter:
Homeschooling ist nicht gleich bedeutend wie Fernunterricht. Bei Fernunterricht bleibt die Verantwortung bei der Schule, auch wenn das Kind zuhause beschult wird. Im Homeschooling übernehmen die Eltern / Erziehungsberechtigten die gesamte Verantwortung inkl. Jahresplanung, Berichterstattung und den anfallenden Kosten. Dies ist kantonal unterschiedlich geregelt.
Informationen für die private Beschulung zuhause in Eigenverantwortung (Homeschooling) finden sich auf der Webseite Home | Bildung zu Hause Schweiz