Schule

Gerne verweisen wir Sie auf das untenstehende Merkblatt zu Umsetzungsideen in der Schule.

Vorab die Klärung einiger Begrifflichkeiten:

Schulabsentismus:

Teils nutzen Kinderspitäler nach wie vor den Begriff des „Schulabsentismus“ als Diagnose.

Der ursprünglich neutral verwendete Begriff, der eine „Schulabwesenheit“ bescheinigt, hat sich zwischenzeitlich in seiner Definition / Wahrnehmung gewandelt. Nach heutiger Definition, z.B. im Kinderschutz, ist Schulabsentismus mit einem Fernbleiben der Schule ohne krank zu sein gleichzusetzen (Schulschwänzen oder Schulverweigerung).
Leider ist das Verständnis in den unterschiedlichen Fachbereichen noch nicht gleich und der von Ärzt:innen neutral gedeutete Begriff kann im Schul- oder Kinderschutzbereich fatale Folgen haben.

Sprechen Sie Ihre Àrztin, Ihren Arzt auf den Begriff an und verweisen Sie ungeniert auf uns oder auch auf die Information der Pro Juventute ( Schulabsentismus: Wenn das Kind die Schule verweigert (projuventute.ch) ).

Homeschooling / private Beschulung zuhause, allenfalls mit Einbezug externer Anbieter:

Homeschooling ist nicht gleich bedeutend wie Fernunterricht. Bei Fernunterricht bleibt die Verantwortung bei der Schule, auch wenn das Kind zuhause beschult wird. Im Homeschooling übernehmen die Eltern / Erziehungsberechtigten die gesamte Verantwortung inkl. Jahresplanung, Berichterstattung und den anfallenden Kosten. Dies ist kantonal unterschiedlich geregelt, bei erkrankten Kindern ergeben sich aber auch mal Ausnahmen.

Steht ein Homeschooling zur Diskussion? Sie können sich gerne mit uns beraten, wir haben verschiedenste Erfahrungen. Informationen für die private Beschulung zuhause in Eigenverantwortung (Homeschooling) finden sich auch auf der Webseite Home | Bildung zu Hause Schweiz

Merkblatt

Ausbildung

Haben Sie aktuell konkrete Fragen zu diesem Thema? Schreiben Sie uns ungeniert eine Mail.

Wir haben einige Jugendliche, die aktuell online eine Matura machen (oft ausländische da besser angepasste Bedingungen bei dieser Krankheit).

Seitens IV (Invalidenversicherung) erleben wir „grosse Zurückhaltung“ bezüglich solchen Schulfinanzierungen, sofern nicht ein gewisser Anteil im Präsenzunterricht möglich ist (je nach Kanton 50-80%). Da dies für viele betroffene Jugendliche nicht möglich ist, werden Schulen oft privat bzw. über Stiftungsanfragen finanziert.

Falls Sie bzw. ihr Kind in derselben Situation sind und eine Einsprache gegen den IV-Entscheid eingelegt haben oder dies tun wollen, sind wir dankbar um eine Kontaktaufnahme.